Klasse A22021-08-25T16:54:06+02:00

Klasse A2

Allgemeine Informationen

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Weitere Informationen zu A2

Ergänzende Informationen A, A2, A1, AM2021-08-25T11:10:57+02:00

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