Klasse B-BF172021-08-25T16:55:52+02:00

Klasse B / BF17

Allgemeine Informationen

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Weitere Informationen zu B/BF 17

Rechtliche Aspekte bei BF 172021-08-25T10:16:50+02:00

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:

  • Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren.
  • Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind.
  • Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
  • Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über18-Jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen.
  • Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt bis zum 21. Geburtstag.
  • Mit der Prüfungsbescheinigung können Fahrzeuge der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung gefahren werden.
  • Viele Kfz-Versicherungen müssen informiert werden, wenn ein Auto für das BF17 genutzt wird. Sollte z.B. ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung im Vertrag festgelegt sein, kann es sonst zu erheblichen Problemen kommen.
  • Jugendliche dürfen beim BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen fahren.
  • Als Begleitung kann sich nur eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
  • Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  • Auch wenn die Fahrerlaubnis zum Führen der Klasse B (Pkw) wiederrufen wurde, bleiben die eingeschlossenen Klassen AM und L erhalten. Ebenso bleibt eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder erhalten.
  • Wer das Fahrzeug steuert, ist auch im Schadensfall verantwortlich, unabhängig vom Alter. Die Begleitpersonen werden bei Unfällen i.d.R. nicht verantwortlich gemacht.
  • Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort einfach abgeholt werden. Dazu muss die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden.
Begleitpersonen BF172021-08-25T10:16:15+02:00

Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer

  • 30 Jahre oder älter ist,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.

Begleitung muss eingetragen sein

Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, ihre Anzahl ist nicht begrenzt.

Wichtig ist in jedem Fall: Jede Person, die Dich begleiten soll, muss in Deine Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Wenn die Person nicht eingetragen ist, dann zählt sie offiziell auch nicht als Begleitperson, egal ob sie theoretisch die Begleitvoraussetzungen („30-5-1“) erfüllen würde. Bei einer Kontrolle führt dass dazu, dass Ihr Euch (also Du und ggf. auch die uneingetragene Person, die Dich hat fahren lassen) auf rechtliche Konsequenzen einstellen müsst – bis hin zum Entzug Deiner Fahrerlaubnis!

Auch wenn eine Schulung für die Begleitung nicht vorgeschrieben wird, ist eine gemeinsame Vorbereitung auf die Begleitzeit sehr zu empfehlen. Viele Fahrschulen bieten dazu Informationsabende an, auf der die Aufgaben der Begleitung vermittelt und besonders den Erwachsenen Verhaltenstipps für das gemeinsame Fahren gegeben werden.

Ansprechbar sein und unterstützen

Beim Fahren sollen die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht ihrer Begleitung profitieren. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich viele Jugendliche im Straßenverkehr deutlich sicherer und sind weniger gestresst.

Die Begleitpersonen beobachten während der Fahrt aufmerksam das Verkehrsgeschehen und sind immer für Fragen ansprechbar. Ihre Hinweise helfen den Jugendlichen, Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen und richtig zu reagieren. Das wirkt beruhigend, gerade in schwierigen Situationen.

Spürt eine Begleitperson, dass die Fahrerin oder der Fahrer müde wird oder sich nicht mehr richtig konzentrieren kann, sollte er oder sie eine kurze Pause vorschlagen.

Nach der Fahrt ist ein gutes Feedback wichtig. Dazu gehört zum Beispiel, wie es aus Sicht des Jugendlichen lief, das Anerkennen guten Fahrverhaltens, aber auch die Benennung schwieriger Situationen, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht.

Niemals in das Fahren eingreifen

Die Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das wäre für alle Beteiligten sehr gefährlich. Sie sind keine Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Die BF17-Teilnehmenden sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.

Gute Gründe für BF172021-08-25T10:14:19+02:00

Bist Du bereit für das Begleitete Fahren ab 17? Na dann los! Es gibt gute Gründe, weshalb sich das BF17 für Dich lohnt:

  • Das Autofahren mit einer Begleitperson ist ein entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis.
  • Wenn Du mit 16,5 Jahren Deine Fahrausbildung beginnst, hast Du neben Schule oder Ausbildung genug Zeit für die Fahrstunden und die Prüfungsvorbereitung.
  • Wenn Du Deine Fahrprüfung kurz vor Deinem 17. Geburtstag ablegst, kollidieren die Prüfungen nicht mit Abi-Lernstress in der Schule.
  • Im BF17 verbesserst Du Deine Fahrkenntnisse in verschiedenen Situationen – von der Fahrt im Schnee bis zum Starkregen auf der Autobahn.
  • Durch die Anwesenheit einer Begleitperson kannst Du Dich sicherer fühlen, so fährst Du stressfreier und bist so in schwierigen Situationen auch ruhiger.
  • Mit Hilfe Deiner Begleitung lernst Du, verschiedene Situationen beim Fahren besser zu bewerten und entsprechend zu reagieren.
  • Wenn Du Deine Fahrerlaubnis ab 17 hast, kannst Du Dir für Dein Moped oder Mofa den Kartenführerschein ausstellen lassen.
  • Wenn Du dann ab 18 alleine fährst, ist Dein Unfallrisiko deutlich geringer.
  • Wenn Du den Führerschein mit 17 machst, endet Deine Probezeit mit 19 Jahren, anstatt mit 20.
  • Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, verursachen später rund 20% weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben.
  • Viele Versicherungen bieten einen reduzierten Tarif für ehemalige BF17-Teilnehmende an.
Was ist BF 17?2021-08-25T10:13:35+02:00

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer und Autofahrerinnen neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – BF17 macht es Fahranfängern und Fahranfängerinnen einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie eine Begleitperson im Auto haben. Den Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Alleinefahrens fühlen sich junge Menschen im Auto deutlich sicherer und routinierter.

BF17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.

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